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   FG Hamburg, 24.02.2004 - IV 146/01   

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https://dejure.org/2004,49298
FG Hamburg, 24.02.2004 - IV 146/01 (https://dejure.org/2004,49298)
FG Hamburg, Entscheidung vom 24.02.2004 - IV 146/01 (https://dejure.org/2004,49298)
FG Hamburg, Entscheidung vom 24. Februar 2004 - IV 146/01 (https://dejure.org/2004,49298)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ausfuhrerstattung: Zum Umfang der Erklärungspflicht bei Art. 8 VO (EWG) Nr. 3035/80

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Hamburg, 17.06.1999 - IV 6/99

    Rückforderung von Ausfuhrerstattungen; Verwendung von Flüssigzucker oder

    Auszug aus FG Hamburg, 24.02.2004 - IV 146/01
    Der Senat hält insoweit an seiner Auffassung fest, die er bereits dem Beschluss vom 17.6.1999 ( IV 6/99 ), der einen in sachlicher - allerdings nicht in zeitlicher - Hinsicht gleichgelagerten Streit zwischen den Beteiligten dieses Verfahrens betraf, zugrundegelegt hat:.

    Wie der Senat im Verfahren IV 6/99 ermittelt hat (vgl. Beschluss v. 17.6.1999, IV 6/99 ), gehört hierzu aber nicht der Flüssigzucker als durch Auflösen von Weißzucker hergestelltem Sirup.

  • EuGH, 29.01.1998 - C-161/96

    Südzucker

    Auszug aus FG Hamburg, 24.02.2004 - IV 146/01
    In diesem Sinne hat auch der Europäische Gerichtshof entschieden ( EuGH, Urteil v. 29.1.1998, C-161/96 , juris), wenn er zwischen einer Hauptpflicht, deren Erfüllung erforderlich ist, um das angestrebte Ziel zu erreichen, und einer Nebenpflicht, die im wesentlichen administrativer Natur ist, differenziert und zu dem Ergebnis kommt, es sei unverhältnismäßig, die Nichtbeachtung der Nebenpflicht mit einer ebenso strengen Sanktion zu belegen, wie die Verletzung der Hauptpflicht.
  • FG Hamburg, 06.09.2001 - IV 185/99

    Zum Anspruch auf Ausfuhrerstattung bei unzutreffenden

    Auszug aus FG Hamburg, 24.02.2004 - IV 146/01
    Dem folgend hat der erkennende Senat bereits in einer früheren Entscheidung ausgeführt, dass unzutreffende Angaben in der Ausfuhranmeldung einen Anspruch auf Ausfuhrerstattung nur dann nicht ausschließen, wenn die tatsächlich ausgeführte und die angemeldete Ware nicht als verschiedene Erzeugnisse anzusehen sind, das Erzeugnis also im Kern richtig bezeichnet worden ist ( FG Hamburg, Urteil v. 6.9.2001, IV 185/99 ).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87

    Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern

    Auszug aus FG Hamburg, 24.02.2004 - IV 146/01
    20 Abs. 3 GG gewährleisteten Rechtsstaatsprinzips (vgl. etwaBVerfG, Beschluss v. 23.1.1990, 1 BvL 4/87 , juris).
  • BFH, 28.09.1993 - VII R 107/92

    Gewährung von Ausfuhrerstattungen für Kindernährmittel - Rechtswidrigkeit von

    Auszug aus FG Hamburg, 24.02.2004 - IV 146/01
    8 VO 3035/80 enthält den Zusatz und für die die Erstattung beantragt werden soll nicht, wenngleich die Rechtsprechung auch zu Art. 8 VO 3035/80 die anzugebenden Erzeugnisse als solche bezeichnet, für die die Erstattung gewährt werden soll bzw. als Grunderzeugnisse, nach denen sich die Erstattung berechnet (vgl. BFH, Beschluss v. 11.1.1994, VII B 194/93 , NV 1994, 754; Urteil v. 28.9.1992, VII R 107/92, NV 1994, 751).
  • BFH, 11.01.1994 - VII B 194/93

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage, ob eine Ausfuhrerstattung auch für

    Auszug aus FG Hamburg, 24.02.2004 - IV 146/01
    8 VO 3035/80 enthält den Zusatz und für die die Erstattung beantragt werden soll nicht, wenngleich die Rechtsprechung auch zu Art. 8 VO 3035/80 die anzugebenden Erzeugnisse als solche bezeichnet, für die die Erstattung gewährt werden soll bzw. als Grunderzeugnisse, nach denen sich die Erstattung berechnet (vgl. BFH, Beschluss v. 11.1.1994, VII B 194/93 , NV 1994, 754; Urteil v. 28.9.1992, VII R 107/92, NV 1994, 751).
  • BFH, 26.05.1988 - VII R 130/85
    Auszug aus FG Hamburg, 24.02.2004 - IV 146/01
    Sinn dieser Angaben über die Herstellungsweise der ausgeführten Waren ist es, die Richtigkeit der angegebenen Mengen der maßgebenden Bestandteile der ausgeführten Ware überprüfbar zu machen (vgl.BFH, Urteil v. 26.5.1988, VII R 130/85, ZfZ 1988, 335).
  • FG Hamburg, 15.03.2005 - IV 155/03

    Rückforderung von Ausfuhrerstattung wegen ungenauer Warenbezeichnung und

    Angesichts dessen hat die Klägerin zwar das ausgeführte Grunderzeugnis objektiv unrichtig angegeben, gleichwohl aber dennoch im Kern richtige Angaben gemacht, so dass sie für das tatsächlich ausgeführte Grunderzeugnis Ausfuhrerstattung beanspruchen konnte (so bereits FG Hamburg, Urteil v. 6.9.2001, IV 185/99 und Urteil v. 24.2.2004, IV 146/01).
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